Satzung - Zweck, Ziel und Aufgaben

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§2 Zweck, Ziel und Aufgaben

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften der Abgabenordnung.
2. Der Verein verfolgt das Ziel, im Begegnungszentrum alle Sozial-, Alters- und Bildungsschichten anzusprechen
und Ort der sozialen und kulturellen Bildung zu sein. Zur Erreichung dieser Ziele soll sich das Geschehen in den
Bereichen Veranstaltungen und Aktivitäten bzw. Kreativität abspielen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
1.Veranstaltungen auf allen nur denkbaren kulturellen und gesellschaftspolitischen Gebieten unter Einbeziehung relevanter Vertreter dieser Bereiche.
2.Im Begegnungszentrum soll Gelegenheit geboten werden, sich auf allen nur denkbaren Gebieten weiterzubilden sowie Erfahrungen auszutauschen.
3.Kurse und Seminare unter Leitung hierfür befähigter Personen.
Die Offenheit ist durch Mitbestimmung aller Beteiligter sicherzustellen.

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